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Domain-/Makrenrechtsklage

 
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Arne (32) Geschlecht: Männlich
Wahrer Paderborner


Dabei seit: Jun 03
Beiträge: 1261
Wohnort: Brilon / Paderborn

BeitragVerfasst am: Mi, 05.07.06, 17:15    Titel: Domain-/Makrenrechtsklage Antworten mit Zitat

Moin,
nach Absprache mit dem Commander mal ein Thread zum nachdenken....

Wir betreiben (wie Pader.de) ein Portal mit der Bezeichnung ***-Community.de und ich habe heute einen interesanten Anruf erhalten.

Ein Mitbewerber aus dem Norden bat mich darum unser Projekt auf- und die Domain frei zu geben. Als ich dieses mit erstaunen verneinte, sagte er dass er dann gegen uns vor Gericht ziehen wollte, denn das "-Community.de" sei sein Konzept und man wolle die mit allen Mitteln bekommen (Nette Friß- oder Stirb-Taktik?!) und man prozessiere bereits gegen zwei andere Projekte.

Eine Anfrage beim Patentamt ergab auch, dass der Begriff community tatsächlich geschützt ist, jedoch in zahlreichen Variationen und Kombinationen existieren.

Es kann auch z.B. nicht sein dass ich mir das Wort "newsletter" als Marke schützen lasse und dann gegen alle die dieses Wort benutzen verklage!?!

Dieser Meinung ist übrigens auch die IHK, mit deren Rechtsabteilung ich bereits Kontakt aufgenommen habe.
Hat sonst noch jemand Tipps oder Ideen (ausser den Anwalt auzusuchen, was ich morgen erledigen werde)?

ThX

Arne
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hugo (36) Geschlecht: Männlich
Stadtbekannt


Dabei seit: Mai 05
Beiträge: 933
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: Mi, 05.07.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, wenn das ***-Community nicht absolut übereinstimmend mit demgeschützten Namen oder anderen Sachen ist, dass sie eine reele Chance haben, euch zur Abgabe dieser Domaine zu zwingen! Allerdings werden sie, wie ich den Eindruck gewonnen haben es auf Teufel komm raus darauf anlegen und euch versuchen klein zu bekommen!
Also ohne einen guten Rechtsbeistand, sehe ich dieses als sehr Problematisch an! Vorallem, falls sie auf die Idee kommen, euer Forum zu durchforsten um nach irgendwelchen Verstößen zu suchen! Falls sie etwas finden, habt ihr wohl kaum noch eine Chance ohne große Kosten.
Somit bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt!
Es gibt sowei ich mich erinnere auch recht gute Seiten im Netz dazu! Werde nachher mal meine abgespeicherten Links durchsuchen!
Leider hatten wir in der Vorlesung keinen entsprechenden Fall angesprochen, sonst hätte sich evtl. etwas ergeben zum weiter geben! Da mit der richtigen Fragestellung Barton sehr gerne passend antwortet!
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Nicht in der Erkenntnis liegt das Glück, sondern im Erwerben der Erkenntnis. (Edgar Allan Poe)
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Kernelkiller (31) Geschlecht: Männlich
Stadtbekannt


Dabei seit: März 03
Beiträge: 609
Wohnort: Paderborn - Wewer

BeitragVerfasst am: Mi, 05.07.06, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich hab was Markenrecht usw angeht zwar nicht so den Durchblick und das Wissen, erinnere mich aber das es sowas schonmal gab...

Da gings darum das Intel alle betreiber von ***-inside.** Adressen anschrieb und darauf hinwies das das nicht rechtens ist und das der Domainname geändert wird.
Da gabs z.b. u.a. bei www.dvd-inside.de, durch den Fall hab ich das mitbekommen.
Wie das allerdings ausging weiss ich nicht, der Prozess war mir damals zu langwierig
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Commander (31) Geschlecht: Männlich
Lokalmatador
Lokalmatador


Dabei seit: Sep 02
Beiträge: 5764
Wohnort: PB Pride!

BeitragVerfasst am: Do, 06.07.06, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ging ganz einfach aus:
Intel hat den Streitwert auf eine halbe Million € festgelegt. Das Risiko war dem Betreiber zu groß und daher heißt www.dvd-inside.de jetzt www.cinefacts.de Very Happy

Dazu gibt es hier übrigens auch einen Thread
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nisch mit mir, nisch mit dem Commander
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Arne (32) Geschlecht: Männlich
Wahrer Paderborner


Dabei seit: Jun 03
Beiträge: 1261
Wohnort: Brilon / Paderborn

BeitragVerfasst am: Do, 06.07.06, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Barton hat bereits eine nette E-Mail bekommen. Wink

Unglücklicherweise ist unser IT-Anwalt bis Montag im Urlaub...
Habe aber mit dem Deutschen Marken und Patentamt telefoniert und eine unverbindlich Info bekommen, dass der angeblich geschützte Begriff eigentlich gar nicht schützungswürdig wäre da es sich um ein allgemeines Wort handelt.
Genau das ist auch meine Meinung, aber Gerichte können das ganz anders sehen...

Naja, abwarten was sich am/bis Montag ergibt....
Habe auch ein paar Urteile im Internet gefunden, die dafür aber auch dagegen sprechen, also alles sehr schwammig vor allem wenn die "Gegenpartei" den Streitwert bestimmen kann.
Gut dass es in der vorletzten CT einen Artikel zum Thema Abmahnungen gab. Wink

Arne
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zebigbos (33) Geschlecht: Männlich
Moderator


Dabei seit: Dez 04
Beiträge: 1320
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: Do, 06.07.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich weiß aus meinen Kursen zum Thema IT-REcht und Domain-Name-Vergabe auch nur noch folgendes:

Eine Domain kann einem nur dann abgesprochen werden, wenn ein offensichtlicher "allseits bekannter" MArkenname entweder kopiert oder "verhohnepiepelt" wird.

selbst WENN ich der erste gewesen wäre, der sich www.siemens.de gesichert hätte, hätte die Firma das Recht, diesen Domainnamen einzufordern aus o.g. Gründen.

Und bez. dieser Community Geschichte kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das was bringen soll. Ich kann ja auch behaupten, ich prozessiere schon gegen 10 weitere BEtreiber.

Ich würde mich erstmal schlau machen, ob das wirklich so ist. Aber ich kann verstehen, dass das evtl nicht drin ist, weil sowas natürlich viel Zeit und Mühe in Anspruch nimmt. Ich würde sagen, die versuchen erstmal eine Einschüchterungstaktik, die vermutlich auch meistens funktioniert.

Aber Sinn macht es auf jeden FAll mal, bei dem zuständigen Amtsgericht zu fragen, ob entweder solche Verfahren anhängig sind, und vor allem mal im HRB zu schauen, was das überhaupt für eine Firma ist. Wenn die 500T€ gezeichnetes Kapital hinterlegt haben, würde ich mir dann vll doch Gedanken über einen neuen Domainnamen machen Cool
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megga (42) Geschlecht: Männlich
Zugezogen


Dabei seit: Feb 05
Beiträge: 42
Wohnort: Paderborn

BeitragVerfasst am: Mo, 10.07.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Anwalt, enpfehle ich Dir RA Richard. Afaik gibt es für Internet Probleme keinen fähigeren Mann. Tel. 03814901751

Schönen Gruß vom Tij-Power aus Altenbeken Wink
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www.tij-power.com
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Arne (32) Geschlecht: Männlich
Wahrer Paderborner


Dabei seit: Jun 03
Beiträge: 1261
Wohnort: Brilon / Paderborn

BeitragVerfasst am: Di, 18.07.06, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

megga hat folgendes geschrieben:
Tel. 03814901751

Was für eine Vorwahl ist das denn?
Leider warte ich seit Do (Exclamation) auf Rückruf meines Anwaltes bzgl. Terminabsprache und ich glaube, das wird nix mehr (nach 3 Anrufen und 1 E-Mail meinerseits mit Bitte um Koordination eines Termines).

Bin also an Empfehlungen etc. interessiert und betreiben solange "Hinthaltetaktik" beim potentiellen Abmahner (bisher nichts mehr von dem gehört).

Arne
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TommyR (33) Geschlecht: Männlich
Paderborns V.I.P.


Dabei seit: Sep 02
Beiträge: 3157

BeitragVerfasst am: Mi, 19.07.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Arne hat folgendes geschrieben:
megga hat folgendes geschrieben:
Tel. 03814901751

Was für eine Vorwahl ist das denn?


Nun ja ... wenn ich diese Nummer verfolge... dann stoße ich auf folgende Infos ^^


Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
Richard-Wagner-Str. 14
18055 Rostock
http://www.ra-lsk.de
0381 4 90 17 51
rostock@ra-lsk.de

Smile
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1te Regel: Du bist auserwählt, weil du im Club bist!
2te Regel: Der Club ist dein - fühle es & rede nicht darüber!
3te Regel: Du spürst den Beat & Bass - dann bist du im Club!
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Sven Geschlecht: Männlich
Eingelebt


Dabei seit: Jun 03
Beiträge: 142
Wohnort: Paderborn

BeitragVerfasst am: Mi, 19.07.06, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Arne hat folgendes geschrieben:
Bin also an Empfehlungen etc. interessiert


Versuch es mal bei Rechtsanwalt Manfred Claes in der Innenstadt: (05251) 26008 !! Das ist ein Rechtsanwalt mit viel Verständnis für Mandanten und gräbt sich was solche Fragen und Probleme betrifft ziemlich tief rein !!!!!

Ich hab erst vor 14 Tagen bei der Denic eine Schulung bekommen was das Thema Recht betrifft. Grundsätzlich gilt natürlich das Markenrecht. Wenn allerdings schon vorher vom Namensrecht Gebrauch gemacht wurde erübrigt sich dies. Ansonsten kann eine Domaine nur dann entfernt bzw einem anderen übergeben werden wenn gegen eine Marke insofern verstossen wird das es sich augenscheinlich um Phishing handelt. Man kann aber nicht davon ausgehen, daß man sich z.B. das "Ei" als Marke sichert und dann alle abmahnt die eine Domaine mit "*ei*.de" haben.

Gruss, Sven
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